Garantie

Die Zufriedenheit unserer Kunden hat für uns höchste Priorität. Alle unsere Artikel durchlaufen mehrere Qualitätskontrollen, bevor sie versendet werden.

Wir glauben an die Langlebigkeit unserer Schmuckstücke und bieten daher eine freiwillige Garantie von 365 Tagen auf alle Schmuckstücke, zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten und unbeschadet dieser.

Was von der Garantie nicht abgedeckt wird:

  • Verformung eines Rings durch unsachgemäße Handhabung
  • Optische Veränderungen durch normale Abnutzung und Alterung
  • Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch sowie das Tragen des Schmucks beim Duschen, Baden, Sport oder Schlafen
  • Verbiegen oder Abbrechen von Ohrsteckern durch unsachgemäße Behandlung
  • Schäden durch Einwirkung von Chemikalien, Kosmetik oder Parfüm

Wichtige Hinweise:

  • Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf nachweisbare Fertigungsfehler oder auf erhebliche Veränderungen des Produkts, obwohl die Pflegehinweise befolgt wurden (kein Wasserkontakt, nicht beim Duschen, Baden, Sport oder Schlafen tragen, nicht verbiegen)
  • Die Garantie kann einmal pro Schmuckstück in Anspruch genommen werden
  • Natürliche Materialien wie Perlen oder Perlmutt können aufgrund ihres natürlichen Ursprungs Unterschiede aufweisen — diese stellen keine Mängel dar und sind nicht von der Garantie erfasst
  • Kostenlose Geschenke im Rahmen von Rabattaktionen sind von der Garantie ausgeschlossen

Geltendmachung der Garantie:

Reklamation einreichen

 

Zur Inanspruchnahme der Garantie reichen Sie bitte Ihre Reklamation über unser Formular ein. Wir prüfen Ihren Fall und setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

Diese freiwillige Garantie gilt zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten und schränkt diese nicht ein. Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung ist für Sie stets kostenlos.

Bitte beachten Sie: Die gesetzliche Gewährleistung erfasst ausschließlich Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden waren. Schäden durch Abnutzung, unsachgemäßen Gebrauch oder äußere Einwirkungen nach der Lieferung stellen keine Sachmängel im Sinne des Gewährleistungsrechts dar.